AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) der Firma Wellspect GmbH, Elz

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Sie haben ebenfalls Geltung für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir nach Zugang der Bestellung unsere Versandbereitschaft gemeldet haben oder vorbehaltlos liefern, sofern keine andere Vereinbarung in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) getroffen wurde.

3. Garantien

Eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernehmen wir nur, wenn die Übernahme ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

4. Lieferfrist

4.1 Liefertermine gelten nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Sie gelten als erfüllt, wenn die Ware zu dem vereinbarten Termin als versandbereit gemeldet worden ist.

4.2 Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden.

4.3 Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Bestätigung des Liefertermins. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Bei nachträglichen, vom Besteller gewünschten Änderungen oder bei Lieferhindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder ab Lager verladen (EXW - ExWorks), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Versicherung, Verpackung, Versand und Zollgebühren werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt, sofern wir in unserer jeweils aktuellen Preisliste nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt haben. 

5.2 Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und erfolgt ohne jeden Abzug.  Ein Skontoabzug wird nicht gewährt.

5.3 Der Besteller kann ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn wir seine Gegenforderung ausdrücklich anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt wurde.

5.4 Sind von Ziff. 5.2 abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart worden und werden diese nicht eingehalten, sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung für alle Lieferungen zu verlangen. Liegen Umstände vor, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (wie z.B. die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen), sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 

Wir sind ferner berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen sowie die Waren auf Kosten des Bestellers sofort zurückzuholen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind. 

6. Gefahrübergang - Versicherung

6.1 Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Lieferung und Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert. Unterbleibt die Mitteilung der Versandbereitschaft, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Besteller über.

6.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware so lange ausreichend zu versichern, wie unser Eigentumsvorbehalt gilt.

7. Mängelrüge, Mängelansprüche, Verjährungsfrist

7.1 Ist der Besteller Unternehmer, hat er die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Ware gegenüber dem Frachtführer, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen. Für versteckte Mängel gilt die gleiche Frist ab Entdeckung. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfallen die Mängelansprüche.

7.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung. Falls wir den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist oder nach höchstens zwei Versuchen beheben oder Ersatz liefern, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn nur eine unerhebliche Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.

7.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Lieferung neuer Sachen an Unternehmer ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache.

7.4 Ist der Besteller Verbraucher gilt:

Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb von zwei Monaten ab Erhalt der Ware in Textform (per E-Mail, Fax oder Brief) anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei wiederholtem Fehlschlagen der Nachbesserung können Sie nach Ihrer Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Daneben können sie Schadensersatz wegen des Mangels nicht geltend machen.

Mängel an einzelnen gelieferten Waren berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag bezüglich anderer mängelfrei gelieferter Waren. 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Unsere Lieferungen erfolgen stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

8.2 Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern. Er darf die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

8.3 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab, die für ihn durch die Weiterveräußerung entstehen.

8.4 Der Besteller ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen unbeschadet unserer eigenen Einziehungsbefugnis. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekanntzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Unser Recht, die Abtretung den Drittschuldnern selbst mitzuteilen, wird hierdurch nicht berührt. Dem Besteller ist es untersagt, die Forderung gegen den Drittschuldner an Dritte abzutreten oder mit dem Drittschuldner ein Abtretungsverbot zu vereinbaren.

8.5 Der Besteller ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte durch Dritte unverzüglich und auf schnellstem Weg zu benachrichtigen. Der Besteller ist verpflichtet, uns alle zur Wahrung unserer Rechte notwendigen Unterlagen zu übergeben und die uns durch eine notwendige Intervention entstehenden Kosten zu erstatten.

9. Haftungsbegrenzung

9.1 Wir haften nicht für leichtes Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen, es sei denn, diese haben wesentliche Vertragspflichten verletzt. Im Übrigen ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der typischerweise bei einer Pflichtverletzung der fraglichen Art entsteht.

9.2 Bei einer uns zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.3 Der Anspruch des Bestellers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10. Abtretungsverbot

Soweit nicht mit dem Besteller ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Besteller ohne unser Einverständnis nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen jeder Art, Aussperrungen, Streiks, Rohstoff- und Brennstoffmangel, behördliche Maßnahmen oder sonstige Ursachen oder Ereignisse, die eine Einschränkung oder Einstellung unseres Betriebes herbeiführen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass von uns Schadensersatz verlangt werden kann.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Limburg für Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern aus und in Verbindung mit dem Vertrag. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Limburg. Wir behalten uns das Recht vor, gegen einen Besteller, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach unserer Wahl auch vor den ansonsten zuständigen Gerichten gerichtlich vorzugehen.